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Umfang der Datenerhebung und -speicherung

Bei der Nutzung des Bewerbungsportals werden personenbezogene Daten gespeichert.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V.m. dem Hessischen Hochschulgesetz, der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung, der Immatrikulationssatzung der Hochschule RheinMain bzw. den Satzungen und Promotionsordnungen der Promotionszentren zum Zweck der Bewerberverwaltung im Rahmen der Durchführung von Zulassungs- und Annahmeverfahren von Studien- und Promovierendenplätzen.

In diesem Zusammenhang werden die angegebenen Daten auch zu statistischen Auswertungen verarbeitet, wobei aus den Statistiken keine Rückschlüsse auf eine einzelne Person gezogen werden können.

Nach Abschluss der Bewerbungskampagne erfolgt im Zuge der Semesterbereinigung die Löschung der Daten.
Dies gilt nicht, wenn eine Immatrikulation oder Annahme als Promovierende:r erfolgt ist, für die hierfür erforderlichen Daten. Bei einer Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt die Löschung spätestens zum Ende des jeweiligen Bewerbungssemesters. Also bei einer Bewerbung für ein Sommersemester spätestens zum 30.09. (i.d.R. bereits Mitte Mai), bei einer Bewerbung für ein Wintersemester spätestens zum 31.03. des Folgejahres (i.d.R. bereits Mitte November desselben Jahres).

Erfolgt die Immatrikulation oder ist die Annahme als Promovierender erfolgreich, werden die Daten im Rahmen der Immatrikulation und für die weitere Studierenden- bzw. Promovierendenverwaltung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V.m. dem Hessischen Hochschulgesetz, der Immatrikulationssatzung der Hochschule RheinMain bzw. den Satzungen und Promotionsordnungen der Promotionszentren weiterverarbeitet. Eine Löschung erfolgt dann frühestens nach der Exmatrikulation / Beendigung der Promotion, wenn keine weiteren Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung oder Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.