Umfang der Datenerhebung und -speicherung
Bei der Nutzung des Bewerbungsportals werden personenbezogene Daten gespeichert.
Die Verarbeitung dieser Daten
erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V.m. dem Hessischen
Hochschulgesetz, der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung, der
Immatrikulationssatzung der Hochschule RheinMain
bzw.
den Satzungen und Promotionsordnungen der Promotionszentren
zum Zweck der Bewerberverwaltung im Rahmen der Durchführung von
Zulassungs- und Annahmeverfahren von Studien- und Promovierendenplätzen.
In
diesem Zusammenhang werden die angegebenen Daten auch zu statistischen
Auswertungen verarbeitet, wobei aus den Statistiken keine Rückschlüsse auf eine einzelne Person gezogen werden können.
Nach Abschluss der Bewerbungskampagne erfolgt im Zuge der Semesterbereinigung die Löschung der Daten.
Dies gilt nicht, wenn eine Immatrikulation oder Annahme als Promovierende:r erfolgt ist, für die hierfür erforderlichen Daten. Bei
einer Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt die Löschung spätestens
zum Ende des jeweiligen Bewerbungssemesters. Also bei einer Bewerbung
für ein Sommersemester spätestens zum 30.09. (i.d.R. bereits Mitte Mai),
bei einer Bewerbung für ein Wintersemester spätestens zum 31.03. des
Folgejahres (i.d.R. bereits Mitte November desselben Jahres).
Erfolgt
die Immatrikulation oder ist die Annahme als Promovierender
erfolgreich, werden die Daten im Rahmen der
Immatrikulation und für die weitere Studierenden- bzw.
Promovierendenverwaltung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V.m.
dem Hessischen Hochschulgesetz, der Immatrikulationssatzung der
Hochschule RheinMain
bzw.
den Satzungen und Promotionsordnungen der Promotionszentren
weiterverarbeitet. Eine Löschung erfolgt dann frühestens nach
der
Exmatrikulation / Beendigung der Promotion, wenn keine weiteren
Rechtsgrundlagen für die
Verarbeitung oder Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.