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Herzlich Willkommen!

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Sie möchten sich für ein Studium an der Hochschule RheinMain bewerben? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig.

Sie studieren bei uns und möchten sich erneut bewerben? Dann klicken Sie bitte oben auf den Reiter Studierende bzw.hier.

Bevor Sie sich bewerben, informieren Sie sich unterwww.hs-rm.de/studienangebotüber Ihren Wunschstudiengang und unter www.hs-rm.de/bewerbung über die Bewerbungsmodalitäten. Darüber hinaus haben wir für Sie die untenstehenden Informationen zum Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsprozess zusammengestellt.   Bei Fragen zur Bewerbung, Zulassung oder Immatrikulation helfen wir Ihnen gerne weiter.

Freundliche Grüße

die Mitarbeiter:innen des Studienbüros

Kontaktformular: www.hs-rm.de/kontakt-ipunkt
Sprechzeiten: siehe Internetseite
Telefon:
Studienbüro Wiesbaden +49 611 9495-1560
Studienbüro Rüsselsheim +49 6142 898-4114

 

Technische Probleme

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Falls technische Probleme auftreten, kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mail Adresse service-itmz@hs-rm.de.

Hinweis für Bewerber-Accounts aus dem Vorsemester:

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Da wir gesetzlich verpflichtet sind, Bewerbungsdaten nach Ende des Verfahrens zu löschen, sind Ihr Account und Ihre Daten einer früheren Bewerbung nicht mehr bei uns gespeichert. Bitte registrieren Sie sich neu! Dies gilt auch für DoSV-Bewerbungen.

Selbstregistrierung

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Datenschutzerklärung

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Umfang der Datenerhebung und -speicherung

Bei der Nutzung des Bewerbungsportals werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist in § 4 der „Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Hessen (Studienplatzvergabeverordnung Hessen)“ in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Daten von Personen, die nicht immatrikuliert werden, werden für ein Sommersemester spätestens bis zum 30. September des Folgejahres, für ein Wintersemester spätestens bis zum 31. März des Folgejahres gelöscht. Im Falle einer Immatrikulation dürfen bereits gespeicherte personenbezogene Daten weiterverarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür sind § 4 Abs.2 der Studienplatzvergabeverordnung Hessen i.V.m. den §§ 1 und 14 der „Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation, das Studium als Gasthörerin oder Gasthörer, das Teilzeitstudium und die Verarbeitung personenbezogener Daten der Studierenden an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung)“ vom 24. Februar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

Bei der Bewerbung in einem zulassungsfreien Studiengang können Sie sich direkt einschreiben. Rechtsgrundlage für die Speicherung personenbezogener Daten sind hier die §§ 1und 14 der „Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation, das Studium als Gasthörerin oder Gasthörer, das Teilzeitstudium und die Verarbeitung personenbezogener Daten der Studierenden an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung)“ vom 24. Februar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

Personenbezogene Daten werden innerhalb eines Jahres nach der Exmatrikulation gelöscht.

*Die hessische Immatrikulationsverordnung“ und

*Die Studienplatzvergabeverordnung Hessen“ finden Sie im Internet unter:


http://www.rv.hessenrecht.hessen.de